Payments to the credit card accound are not sufficient

Zahlungen auf das Kreditkartenkonto sind nicht ausreichend

Das Landesgericht Korneuburg entschied in den Fällen 22 R 171/21h, 22 R 196/21k und 22 R 210/21v , dass Artikel 7 (3) der Verordnung 261/2004 zwar grundsätzlich keine Zahlungen auf das Kreditkartenkonto eines Passagiers verbietet, jedoch gemäß dem anwendbaren nationalen Recht geprüft werden muss, ob solche Zahlungen eine Fluggesellschaft von ihrer Zahlungsverpflichtung befreien.

Falls österreichisches Recht anwendbar ist, sind Zahlungen auf das Kreditkartenkonto, das ein Passagier zur Bezahlung seiner Tickets verwendet hat, nicht ausreichend, damit eine Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommt (hauptsächlich im Zusammenhang mit einer Ticketkostenrückerstattung oder einer Entschädigungszahlung). Das Landesgericht argumentierte, dass nur Zahlungen auf ein Konto, das der Passagier der Fluggesellschaft für Erstattungszwecke mitgeteilt hat, als ausreichend angesehen werden, um die Fluggesellschaft von ihrer Zahlungsverpflichtung zu befreien.

Diese Urteile haben insbesondere Auswirkungen auf Fälle, in denen unklar ist, ob ein Passagier bereits eine Zahlung erhalten hat oder wann genau er/sie diese erhalten hat. Um diesen Urteilen zu entsprechen, wäre es ratsam, entweder Passagiere während des Antrags auf Erstattung dazu aufzufordern, das gewünschte Konto anzugeben oder den jeweiligen Passagier vor der Zahlungsdurchführung zu kontaktieren.

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