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Luftfahrzeugregistrierung Österreich

Luftfahrzeugregistrierung in Österreich: Q&A

Die Luftfahrzeugregistrierung in Österreich erfreut sich schon seit geraumer Zeit großer Beliebtheit sowohl bei Flugzeugbetreibern (Operator) als auch bei Besitzern von Luftfahrzeugen. Insgesamt sind bereits mehr als 1.800 Flugzeuge und Hubschrauber in Österreich registriert. Der Anzahl der Anfragen, die wir bei Weisenheimer Legal derzeit erhalten, nach zu urteilen, wird die Zahl der Eintragungen in den kommenden Monaten höchstwahrscheinlich steigen.

Um interessierte Leser bei der Luftfahrzeugregistrierung in Österreich zu unterstützen, haben wir die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, in diesem Q&A kurz zusammengefasst:

  • Wer ist für die Registrierung eines Luftfahrzeuges in Österreich zuständig? Der Eigentümer oder der Betreiber des Luftfahrzeuges*?

Grundsätzlich kann nur der Betreiber (als Halter des Luftfahrzeuges) das Flugzeug registrieren. Dazu bedarf es – sofern der Betreiber nicht gleichzeitig der rechtliche Eigentümer ist – der Zustimmung des Eigentümers. Diese Zustimmung wird durch die Übertragung der Halterschaft am Luftfahrzeug auf den Betreiber erteilt. In der Praxis wird hierfür ein von der Austro Control zur Verfügung gestelltes Formular verwendet.

  • Welche Anforderungen werden an die Nationalität des Betreibers und des Eigentümers gestellt?

Vereinfacht ausgedrückt, muss der Betreiber nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU gegründet sein und seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben. Wenn der Betreiber keine Zustelladresse in Österreich hat, muss er zu diesem Zweck einen österreichischen Bevollmächtigten benennen. Wir von Weisenheimer Legal haben langjährige Erfahrung als Bevollmächtigte für unsere internationalen Mandanten und können Ihnen daher eine kompetente und zuverlässige Abwicklung Ihrer Luftfahrzeugregistrierung in Österreich anbieten.

Betreffend die Nationalität des Eigentümers des Luftfahrzeugs bestehen keine besonderen Anforderungen, sofern er die Halterschaft an dem Luftfahrzeug an einen Betreiber (Halter) überträgt, der die zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

  • In welcher Form müssen die Dokumente für die Registrierung vorgelegt werden?

In der Regel ist es ausreichend, Scans der benötigten Dokumente per E-Mail an die Austro Control zu senden. In manchen Fällen sind beglaubigte Übersetzungen von Originaldokumenten erforderlich. Dokumente in englischer Sprache werden meist akzeptiert.

  • Können Pfandrechte an Flugzeugen in Österreich registriert werden?

Nein, Pfandrechte an Flugzeugen können im österreichischen Register nicht eingetragen werden. Wir beraten Sie aber gerne über die beste Vorgehensweise betreffend die Begründung von Pfandrechten an Flugzeugen.

  • Müssen Verträge zwischen dem Betreiber und dem Eigentümer offengelegt werden?

Nein, die Vereinbarung zwischen Betreiber und Eigentümer muss nicht offengelegt werden. Es genügt die Vorlage eines unterschriebenen Formulars zur Bestätigung der Übertragung der Halterschaft, das von der Austro Control bereitgestellt wird.

Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, einen Leasing- oder Halterschaftsvertrag abzuschließen; der Abschluss eines Halterschaftsvertrages kann allerdings in manchen Fällen zur Verfahrenserleichterung empfehlenswert sein.

  • Kann der Eigentümer das Luftfahrzeug ohne Zustimmung des Betreibers abmelden?

Nein, nur der Betreiber kann das Luftfahrzeug abmelden. Daher ist es auch empfehlenswert, den Betreiber (als Halter) eine Vollmacht für die Vornahme Abmeldung zugunsten des Eigentümers ausstellen zu lassen.

  • Welchen Nachweis hat der Eigentümer, dass er der Austro Control als Eigentümer des Luftfahrzeuges bekannt ist?

Im Eintragungsschein wird nur der Betreiber genannt. Leider ist die offizielle Übersetzung des „Betreibers“ (Halters) auf der Zulassungsbescheinigung mit „Name des Eigentümers“ etwas irreführend. Auf Ersuchen des Betreibers stellt die Austro Control dem Eigentümer eine Bestätigung aus, dass der Eigentümer des Luftfahrzeugs ihr als rechtmäßiger Eigentümer bekannt ist und dass der im Eintragungsschein genannte Eigentümer nicht als rechtmäßiger Eigentümer anzusehen ist.

 

Die pdf-Version unseres Q&A zur Luftfahrzeugregistrierung in Österreich finden Sie hier.

 

*Im Zusammenhang mit Luftfahrzeugregistrierungen wird in Österreich der Begriff „Halter“ und nicht „Betreiber“ verwendet. In diesem Q&A wird zur besseren Lesbarkeit der Begriff „Betreiber“ verwendet, der aber im Sinne von „Luftfahrzeughalter“ zu verstehen ist und nicht im Sinne der Verordnung (EU) 965/2012. Um als „Halter“ eines Luftfahrzeugs auftreten zu können, ist weder eine Betriebsgenehmigung noch ein AOC erforderlich.

Martina Flitsch

Im Fokus: Martina Flitsch

Was war deine größte Motivation Anwältin zu werden?

Ehrlich gesagt war es nie mein Ziel Anwältin zu werden, es hat sich vielmehr zufällig so ergeben. Im Nachhinein bin ich dafür sehr dankbar, weil ich mir keinen spannenderen und abwechslungsreicheren Beruf vorstellen kann – jeder Tag ist anders und voller neuer Herausforderungen.

 

Was war bisher die größte berufliche Herausforderung?

Es ist sehr schwierig einen Einzelfall hervorzuheben, aber eine Transaktion ist mir besonders in Erinnerung geblieben, bei der ich eine Mandantin beim Verkauf ihres Anteils an einer ausländischen Fluglinie vertreten habe. Wir haben über Monate verhandelt und auf der Gegenseite waren verschiedene Anwälte und Berater am Verhandlungstisch – meine Mandantin wurde hingegen nur von mir alleine vertreten. Nach unzähligen Verhandlungsrunden und mehreren Verhandlungsabbrüchen haben wir dann schlussendlich zu nächtlicher Stunde doch gesigned. Als ich am nächsten Tag die Glückwünsche von diversen Entscheidungsträgern aus dem Konzern meiner Mandantin erhalten habe, mit denen ich vorher nie Kontakt hatte, war ich doch ein bisschen Stolz, dass mir das gelungen ist.

 

Was war die beste Entscheidung in deiner beruflichen Laufbahn?

Die beste Entscheidung war sicherlich, mich auf Aviation und Tourism zu spezialisieren. Die Luftfahrt ist sehr komplex und man muss auch als Anwalt über ein entsprechendes Fachwissen verfügen. Ich finde die Luftfahrt wahnsinnig spannend und arbeite auch sehr gern international.  Ich bin nun seit 1995 in der Luftfahrt tätig und muss sagen, dass das Sprichwort, wer einmal Kerosin geschnuppert hat, von der Luftfahrt nicht mehr los kommt, auf mich voll zutrifft. Und dabei habe ich gar keinen Pilotenschein.

 

Auf was möchtest du in deinem Leben nicht mehr verzichten?

Auf die Freiheit in der täglichen Arbeit – abgesehen davon, dass man sich natürlich nach Mandanten und Terminen richten muss, ist es bei uns „Weisenheimern“ eine Selbstverständlichkeit, dass jeder für sich entscheidet, wann, wo und wie viel er arbeitet. Auch in Zeiten vor Corona war es bei uns üblich, dass jeder dort arbeitet, wo er es möchte. So richtig ausgenutzt hat das nur mein Kollege Robert, der die meiste Zeit im schönen Tessin verbringt und uns in Video-Besprechungen vor Neid erblassen lässt, wenn er uns den strahlend blauen Himmel und den glitzernden See im Hintergrund zeigt.

 

Welches Buch würdest du auf eine einsame Insel mitnehmen?

Wenn ich so nachdenke, würde ich keine Lieblingsbücher mitnehmen, oder Bücher die ich schnell ausgelesen habe. Wenn ich wirklich auf einer einsamen Insel wäre, würde ich sehr gerne alle Bände des Herders Conversations-Lexikons aus dem Jahr 1906 mitnehmen. Die acht Bände stammen von meinen Ur-Urgroßeltern und stehen im Regal neben meinem Schreibtisch. Von Zeit zu Zeit blättere ich in diesen Büchern herum und denke mir, wie schön es wäre, mehr Zeit für solche Dinge zu haben.

 

Martina Flitsch