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KFZ Wirtschaft

Recht praktisch: Wien ist eine Kurzparkzone

Was bedeutet das für Unternehmen?

Es ist so weit: Das Parken in Wien ist (bis auf einzelne Ausnahmen) von Montag bis Freitag nur noch mit Parkpickerl oder Parkschein erlaubt. Diese nicht unumstrittene Maßnahme stellt Unternehmen und ihre Beschäftigten vor Herausforderungen.

Schwierig wird es für Unternehmen ohne Firmenparkplätze. Während für den Wohnsitzbezirk relativ einfach ein Parkpickerl beantragt werden kann, ist dies für den Bezirk des Arbeitsorts nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für eine solche Ausnahmebewilligung ist es zunächst erforderlich, dass die regelmäßige Dienstzeit außerhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel liegt. Voraussetzung ist daher ein Arbeitsbeginn vor 5:30 Uhr bzw. ein Arbeitsende nach 24 Uhr. Weiters darf es nicht möglich sein, die Arbeitsstätte ohne Kraftfahrzeug zu erreichen und innerhalb von 300 Metern um die Arbeitsstätte darf kein privater oder betriebseigener Parkplatz zur Verfügung stehen.

Doch auch für Unternehmen mit Firmenparkplatz hat die flächendeckende Kurzparkzone Auswirkungen. Wenn sich der Firmenparkplatz in einem parkraumbewirtschafteten Bereich befindet, also insbesondere in der flächendeckenden Kurzparkzone Wiens, ist dessen Bereitstellung für Beschäftigte nämlich als ein sogenannter Sachbezug anzusehen. Das bedeutet, dass das Bereitstellen eines Firmenparkplatzes ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis ist -und damit zu Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben führt. Hierbei ist es im Übrigen irrelevant, ob dem Mitarbeiter gestattet wird, auf dem Firmengelände zu parken oder ob der Arbeitgeber hierfür Parkplätze angemietet hat.

Laut Sachbezugswerteverordnung ist hierbei ein Sachbezug von EUR 14,53 monatlich anzusetzen. Für Beschäftigte stellt das einen relativ überschaubaren Betrag dar, Unternehmen sollten aber darauf achten, diesen Betrag nicht zu übersehen, um keine Probleme mit dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern zu bekommen.

Zur Ausgabe der KFZwirtschaft geht es hier.