Passenger Mobility Package

Das Passenger Mobility Package – ein Überblick

Jährlich werden in der EU über 13 Milliarden Reisen mit Flugzeug, Bahn, Reisebus, Bus oder Fähre unternommen. Allein im Jahr 2022 wurden 55,5 Millionen Pauschalreisen in der EU verkauft. Der Schutz und die kontinuierliche Verbesserung der Rechte der Reisenden sind daher zu einer zentralen Initiative der Europäischen Union geworden.

Im November 2023 hat die Europäische Kommission das sogenannte „Passenger Mobility Package“ veröffentlicht. Dieses Paket zielt u.a. darauf ab, die Rechte der Passagiere zu stärken und wirksamere Vorschriften für Pauschalreisen einzuführen.

Stärkung der Passagierrechte

In den Passagierverordnungen zum Flug-, Bahn-, Schiff- und Busverkehr sind weitgehend ähnliche Änderungen vorgesehen. Einerseits werden die nationalen Durchsetzungsstellen – in Österreich etwa die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) – zu einer intensiveren Überwachung verpflichtet. Diese soll sowohl angekündigt als auch unangekündigt durch Audits, Inspektionen, Befragungen, Überprüfungen und Einsichtnahmen in Unterlagen erfolgen.

Andererseits soll die Bereitstellung von Informationen zu Passagierrechten künftig auch auf elektronischem Wege erfolgen. Zudem ist die Einführung eines einheitlichen Erstattungsformulars geplant, das den Reisenden jedoch nicht zwingend vorgeschrieben wird. Der Vorschlag sieht auch Lösungen für Erstattungsprobleme bei Flugtickets vor, die über Reisevermittler gebucht wurden.

Das „Passenger Mobility Package“ enthält außerdem eine neue Verordnung für Reisende, die verschiedene Verkehrsmittel wie Flugzeug, Bahn und Bus nutzen und aufgrund von Verspätungen den Anschluss verpassen. Die VO für multimodales Reisen schließt diese bisherige Lücke und sieht bei Verpassen des Anschlusses u.a. Erstattungsregelungen vor, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftungsfreizeichnung für Online-Reisevermittler möglich ist.

Wirksamere Vorschriften für Pauschalreisen

Eine wesentliche Neuerung in der Pauschalreise-RL betrifft die Regelung zu Gutscheinen: Reisende müssen darüber informiert werden, dass sie nicht verpflichtet sind, einen Gutschein anzunehmen. Zudem muss jeder Gutschein gegen Insolvenz abgesichert sein. Der Insolvenzschutz bezieht sich jedoch nicht nur auf Gutscheine, sondern auf Rückerstattungen insgesamt und soll innerhalb von drei Monaten gewährt werden, nachdem der Reisende seinen Erstattungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

Eine Rückgriffsregelung ermöglicht es dem Reiseveranstalter, vom Leistungsträger eine vollständige Erstattung aller Zahlungen innerhalb von sieben Tagen zu fordern, wenn eine Dienstleistung storniert oder nicht erbracht wurde.

Zwar wird keine europaweite Reisewarnung eingeführt, dennoch wird klargestellt, dass offizielle Reisewarnungen entscheidend für die Bewertung eines kostenlosen Rücktritts sind. Nach der Covid-19-Pandemie und angesichts aktueller Krisensituationen durch Naturkatastrophen und Kriege ist dies ein besonders wichtiger Aspekt.

Für Fragen rund um das Passenger Mobility Package steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.